Scheidungsimmobilie – Mögliche Lösungen




Das gemeinsame Zuhause von Ehepaaren ist häufig nicht nur das Zuhause dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert und eine bedeutende Komponente der Altersvorsorge. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?

Muss das Haus sofort verkauft werden?



Nein, nicht zwangsläufig. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für eine Beratung!

Immobilien und Zugewinngemeinschaft



Die Zugewinngemeinschaft ist bei Eheschließungen weit verbreitet. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Leider ist die Aufteilung selten problemlos.

Realteilung der Immobilie in zwei separate Wohnbereiche



Hier bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

Übertragung des Hauses auf die Kinder



Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dies erfordert jedoch die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.

Übertragung: Verbleib in der Immobilie und Ausgleichszahlung



Eine weitere Lösung ist die Übertragung des Eigentums an einen Partner. Der andere Partner erhält eine Auszahlung, basierend auf Marktwert und Eigentumsanteilen. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.

Öffentliche Teilungsversteigerung



Falls keine Einigung erzielt werden kann, kann die Immobilie auf Antrag HIER öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht geboten: Oft deckt der Erlös nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt unter dem Verkaufspreis bei professionellem Verkauf. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Es ist daher besser, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Vermietung als Option



Wenn ein Verkauf nicht sinnvoll ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung eine Lösung sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner gemeinsam als Vermieter agieren oder einen Makler beauftragen.

Immobilienverkauf



Die meisten Paare wählen bei einer Scheidung den Verkauf der Immobilie. Nach dem Trennungsjahr kann jeder Partner den Verkauf der Immobilie fordern. Ein Immobilienexperte übernimmt die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. Damit haben Sie den Kopf frei für andere Dinge bei der Scheidung.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Immobilienverkauf brauchen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Zusammen finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen rund um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder brauchen Sie Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

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